Sie können Daten im JPG oder PNG Format hochladen.
Die Auflösung von Grafiken sollte mindestens 300 dpi betragen. Die Mindestgröße der Grafiken sollte 3,5 x 3,5 cm sein.
Wir drucken die Vereinskarte mit CMYK-Farben und im Farbprofil ISO Coated v2 (ECI).
Daten in RGB oder anderen Farbräumen werden von uns in CMYK umgewandelt. Bitte beachten Sie dass es dabei zu Farbveränderungen kommen kann, für die wir keine Gewähr übernehmen. Legen Sie auch keine Sonder- oder Schmuckfarben an. Diese Farben werden automatisch in CMYK konvertiert, wobei es ebenfalls zu Farbveränderungen kommen kann.
Für beste Ergebnisse arbeiten Sie im CMYK-Farbraum und dem ISO Coated v2 Profil. Weitere Informationen zu ICC-Profilen finden Sie unter eci.org. Der maximale Gesamtfarbauftrag sollte 300 % nicht überschreiten.
Mit der Bestellung von Vereins- oder Spendenkarten (folgend „Spendenkarte“) bei der EDEKA Handelsgesellschaft Südwest (folgend „EDEKA“) akzeptiert der Kunde folgende Vertragsbedingungen:
1. Mit seiner Bestellung möchte der Kunde innerhalb seiner betriebenen Lebensmittelmärkte eine Spendenaktion „Spendenkarte“ durchführen. Im Rahmen dieser Aktion kann der Kunde an eine durch ihn zu bestimmender Anzahl von Organisationen die sogenannten „Spendenkarten“ ausgeben. Durch Einsatz einer solchen Spendenkarte im Zuge des Bezahlvorgangs an der Kasse, kann ein Verbraucher für seine Organisation einen Spendenbetrag in Höhe von 1% seines Warenumsatzes generieren. Am Ende der seitens des Kunden zu bestimmenden Laufzeit, wird sodann der generierte Gesamtbetrag durch den Kunden an die Organisation gespendet.
2. Die jeweiligen Spendenkarten erwirbt der Kunde auf seine Kosten bei der EDEKA. Die Anzahl an teilnehmenden Organisationen liegt im freien Ermessen des Kunden. Dasselbe gilt für die Anzahl der zugehörigen Spendenkarten. Dabei wird allerdings eine Mindestbestellmenge von 100 Spendenkarten pro teilnehmender Organisation vorausgesetzt.
3. Die Auswahl der teilnehmenden Organisationen obliegt dem Kunden. Um die Neutralität der EDEKA in der Öffentlichkeit zu wahren, ist die Teilnahme von Organisationen mit politischem, extremistischem oder rein religiösen Hintergrund jedoch ausgeschlossen.
4. Zur Herstellung der Spendenkarten wird ein druckfähiges Logo (max. 5 MB) der jeweiligen Organisation benötigt. Die Besorgung des Logos obliegt dem Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Herstellung der Spendenkarten ab Bestellabschluss bis zu fünf Wochen dauern kann.
5. Beginn einer jeden Spendenaktion ist der 1. eines Monats und wird von EDEKA mitgeteilt.
6. EDEKA wird für den Kunden einmal im Monat eine Aufstellung des aktuellen Spendenbetrages je angemeldeter Organisation ermitteln und sie ihm mitteilen. Nach Abschluss der Spendenaktion wird EDEKA dem Kunden eine Endaufstellung zukommen lassen.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für den jeweils mitgeteilten Spendenbetrag gegebenenfalls eine Rückstellung vornehmen muss.
7. Die Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen dem Kunden und der jeweils teilnehmenden Organisation obliegt dem Kunden. Dabei kann sich der Kunde an den unter folgenden Link (spendenkarte-sw.de) aufrufbaren Musterteilnahmebedingungen orientieren. EDEKA übernimmt jedoch keine Haftung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Musterteilnahmebedingungen.
1. Im Rahmen der Bestellung der Spendenkarten hat der Kunde die jeweilige Laufzeit der Spendenaktion festzulegen. Hierbei kann er zwischen Laufzeiten von 3, 6, 9 oder 12 Monaten wählen.
2. Eine Verlängerung der jeweiligen Laufzeit ist nur in Abstimmung mit EDEKA möglich.
EDEKA haftet gegenüber dem Kunden uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Darüber hinaus haftet EDEKA nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
(1) Auf diese Vertragsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisung auf internationales Recht anwendbar.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle im Zusammenhang mit diesen Vertragsbedingungen stehenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist Offenburg.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmung tritt diejenige Bestimmung, welche die Vertragsparteien in Kenntnis der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit oder Nichtdurchführbarkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei verständiger Würdigung der gegenseitigen wirtschaftlichen Interessen getroffen hätten. Gleiches gilt für den Fall, dass die Vertragsbedingungen eine Lücke haben sollten.